Satzung
Präambel
Druckluft wird in vielen Unternehmen erzeugt und eingesetzt. Die
bundesweit in verschiedenen Betrieben installierten Druckluftanlagen
haben den größten Anteil am Gesamtenergieverbrauch in der Bundesrepublik.
Durch technische Eingriffe und effiziente Energieverbrauchskonzepte
können allerdings nennenswerte Einsparungen erreicht werden. Bis
zum Gründerjahr des Bundesverbandes hat es Kampagnen unterschiedlicher
Ausprägung gegeben mit dem Ziel, die Bedingungen für die Betreiber
und Nutzer von Druckluft zu verbessern. Synergieeffekte sind allerdings
ausgeblieben.
Ziel unserer Arbeit ist es, durch die Bündelung von Kompetenzen
und berechtigter Interessen der Betreiber und Nutzer von Druckluftanlagen
in einem gemeinsamen Interessenverband eine Position zu besetzen,
die es ermöglicht, die vorhandenen Potenziale auszuschöpfen, attraktive
Bedingungen zu implementieren und Wettbewerbsnachteile für die Verbandsmitglieder
zu verhindern.
Der liberalisierte Energiemarkt hat gezeigt, dass insbesondere
Großabnehmer von dem neuen Wettbewerb profitieren können. Durch
die Bildung von Einkaufspools können jedoch lukrative Abnahmemengen
ausgeschrieben und mit dem Anwachsen der Abnahmemenge bessere Preiskonditionen
verhandelt werden. Über diese Pools will der Verband somit auch
kleineren Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, marktgerechte und
wettbewerbsfähige Konditionen für den Energie - und darüber hinaus
für den Maschinen- und Versicherungsbedarf unter optimaler Vertragsgestaltung
zu erzielen.
Ferner will der Verband die herstellerneutrale Erzeugung und Anwendung
von Druckluft in allen Facetten durch Bündelung von Kompetenz in
einem Netzwerk fördern. Die Anwendungsmöglichkeiten und Perspektiven
der Druckluftanwendung und -erzeugung sollen zum besseren Verständnis
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen
Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes fester Bestandteil
der Verbandsarbeit sein. Dabei sind auch Möglichkeiten politischer
Einflussnahme zu nutzen.
Durch die zu erwartenden Synergieeffekte will der Verband für seine
Mitglieder eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen
am Markt erreichen, die das einzelne Unternehmen nicht zu erreichen
vermag.
Aufgrund der branchenübergreifenden Einsatzmöglichkeiten von Druckluft
steht der Verband allen Interessierten offen.
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verband führt den Namen: Bundesverband Druckluft
2. Er hat seinen Sitz in Delmenhorst.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Delmenhorst
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Verbandes ist ausgerichtet auf:
Wahrnehmung und Förderung der gemeinschaftlichen gewerblichen Belange
der Betreiber von Druckluftanlagen in der Bundesrepublik;
das ideelle Gesamtinteresse seiner Mitglieder;
die Vertretung seiner Mitglieder in übergeordneten Gremien.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Verbandes kann jeder Betreiber von Druckluftanlagen
in der Bundesrepublik Deutschland werden, der diese Satzung anerkennt.
Personen, die nicht Betreiber von Druckluftanlagen sind, können
aufgenommen werden, wenn von ihrer Verbandszugehörigkeit eine Förderung
zu erwarten ist. Die Gründungsmitglieder sind aktive Mitglieder,
Neumitglieder sind passive Mitglieder des Verbandes.
§ 4 Aufnahme, Austritt, Ausschluss
1. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand aufgrund einer schriftlichen
Anmeldung.
2, Die Mitgliedschaft erlischt:
durch freiwilligen Austritt jeweils nur zum Ende eines Kalenderjahres.
Die Kündigung muss bis zum 1. Oktober durch eingeschriebenen Brief
mitgeteilt werden. Der Austritt kann frühestens zum Ende des zweiten
Kalenderjahres nach dem Eintrittsjahr erfolgen;
durch den Tod des Mitglieds
durch Ausschluss des Mitglieds
3. Der Ausschluss kann erfolgen:
wenn das Mitglied mit der Beitragszahlung mehr als sechs Monate
im Rückstand ist;
wenn das Verhalten des Mitgliedes mit Zwecken und Zielen des Verbandes
nicht vereinbar ist.
4. Vor dem Ausschluss aus dem Verband ist eine Abmahnung durch
den Vorstand auszusprechen. Über den Ausschluss entscheidet der
Vorstand. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich bekannt zu
geben. Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf Teilnahme
am Verbandsvermögen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen des Verbandes
in Anspruch zu nehmen.
2. Es kann die Beratung in allen Fragen, die seine Mitgliedschaft
und die Verbandsinteressen betreffen, beanspruchen.
3. Aus der Beratung stehen den Mitgliedern keinerlei Ansprüche
an den Verband zu.
4. Jedes Mitglied hat bei Aufnahme einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Folgebeiträge sind jährlich im Voraus, spätestens bis zum 31.01.
eines jeden Jahres, fällig. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages
entscheidet der Vorstand.
5. Mitglieder, die mit einem besonderen Amt betraut sind, haben
Anspruch auf Vergütung im Rahmen der vom Vorstand festzulegenden
Richtlinien.
§ 6 Organe des Verbandes
Organe des Verbands sind:
der Vorstand; die Mitgliederversammlung;
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus zwei von der Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit gewählten Verbandsmitgliedern, dem ersten
und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder der beiden Vorsitzenden
ist allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dergestalt
beschränkt, dass für den Erwerb oder die Veräußerung von Grundvermögen
oder für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 10.000,- € gemeinschaftliche
Vertretung der Vorstände erforderlich ist.
2. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. Wiederwahl
ist möglich. Für ein Mitglied, das während der Amtszeit ausscheidet,
wird durch den Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen
ein Nachfolger benannt.
3. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er gibt sich eine Geschäftsordnung,
nach der die gewählten Mitlieder ihre Tätigkeit ausüben. Er ist
in seinen Sitzungen stets beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
seiner Mitglieder anwesend sind. Über die Verhandlungen sind Niederschriften
anzufertigen, die vom Vorstand zu unterzeichnen sind.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Mit
der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu geben, und zwar
durch Bekanntmachung per E-Mail an die Mitglieder. Mitglieder, die
über diese technische Einrichtung nicht verfügen, sind brieflich
über die Mitgliederversammlung zu informieren.
2. Sie wird vom 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet.
3. Eine Mitgliederversammlung soll einberufen werden, wenn einer
oder mehrere der folgenden Tagesordnungspunkte zur Entscheidung
anstehen:
Wahl des Vorstandes und seiner Stellvertreter, Widerruf;
Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstandsmitgliedern des
Verbandes;
Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, soweit dadurch
die Rechte der Mitgliederversammlung eingeschränkt werden;
Die Einladung soll jedem Mitglied mindestens zwei Wochen vor der
Versammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist ist der Tag der
Versammlung nicht einzurechnen.
Die Mitgliederversammlung beschließt - neben den ihr durch Gesetz
zugewiesenen Aufgaben – über
den Geschäftsbericht
den Jahresabschluss
Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
Auflösung des Verbandes
Satzungsänderung
Wahl der in § 6 genannten Organe
6. Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig - unabhängig
von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder. Stimmrecht haben nur
die aktiven Mitglieder. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse
über die Auflösung des Verbandes bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer
Mehrheit von _ der anwesenden Mitglieder, wobei diese Mehrheit mindestens
aus der Hälfte der Verbandsmitglieder zu bilden ist.
7. Über die Versammlung ist eine Niederschrift in einfacher Schriftform
anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
unterzeichnen ist.
§ 9 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Verbandes haftet neben dem Verbandsvermögen
der Vorstand. Die Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des
Verbandes ist ausgeschlossen. § 10 Haushaltsplan Für jedes Geschäftsjahr
ist durch den Geschäftsführer ein Haushaltsplan aufzustellen. Die
Satzung ist errichtet: Delmenhorst, den 10.09.2007
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